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Die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung nutzt den eingesetzten Brennstoff, zumeist Erdgas, sehr effizient.
Der Staat honoriert dies, indem KWK-Anlagen mit Verbrennungsmotor und Jahresnutzungsgrad von über 70 Prozent von der Mineralölsteuer (künftig Energiesteuer) befreit sind. Die gezahlten 0,55 ct pro kWh Brennstoff werden Ihnen auf Antrag rückerstattet.
Dazu ist eine Anmeldung der Anlage beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich. |